Hallo Zusammen,
wie ist es denn jetzt genau mit dem Leinenzwang? Darf ich weiterhin meinen Hund zwischen Felder und Wiesen laufen lassen, oder muss er auch hier an die Leine? Darf er nur noch dort ohne Leine laufen, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird "Hundezone"?
Leinenzwang in der Stadt kann ich nachvollziehen, aber auch hier gibt es wohl Ausnahmen bzw. welche "Prüfungen" man mit seinem Hund abgelegt hat. Irgendwie steige ich durch diesen Verwaltungsapparat nicht ganz durch.
Im Wald gilt (glaube ich) schon immer Leinenpflicht, ein Förster/Jäger darf einen freilaufenden Hund erschießen.
Wie staffelt sich das Bußgeld wenn mein Hund neben mir herläuft und der Hütter des Gesetzes sieht das? Hier gibt es anscheint auch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, oder?
Oder der klassische Hofhund auf z.B. Bauerhöfen, müssen diese jetzt auch angeleint werden? oder gibt es eine Ausnahme?
Wie ist euer Kenntnisstand und Meinung?
Grüße
Hi Rene,
ja, so mache ich das auch. Außerdem bin ich mit Trigger stets zwischen Wald und Wiesen unterwegs, da kann er sich frei bewegen. Hierbei habe ich natürlich stets die Leine mit dabei - für alle Fälle. In der Stadt finde ich auch, sollte die Hunde an der Leine geführt werden, bzw. hat ein Hund im Stadtgedränge, meiner Meinung nach, nicht so viel zu suchen.
Mich interessiert außerdem, wie sich der Bußgeldkatalog staffelt, sollte man "erwischt" werden oder wenn jemand einen anschwärzt. Aber wer sollte zwischen Wald und Wiesen mit Straffzettelblock und Stifit unterwegs sein? Habe das Netz auch schon durchforstet, aber keinen konkreten Hinweiß gefunden.
Naja, ich werde berichten, wenn ich mehr gefunden habe 
Grüße
Jenny
Hallo,
ich habe auch überall gegoogelt und nichts dazu gefunden, es ist wohl von Region zu Region unterschiedlich.
Auch wir lassen unsere Hunde frei laufen, allerdings nur im Feld, ohne Strassennähe.
Kommt uns jemand entgegen, wird sofort angeleint oder die Hunde beifuß gehalten.
Ich kenne ein Glück noch keinen Fall, in dem es zu einem Bußgeld kam, allerdings stellen sich die Hundeversicherungen bei Anspruch im Schadensfall gerne quer, wenn der Hund nicht angeleint war - von daher bei einer unvorhersehbaren Beißerei mit den beteiligten Besitzern absprechen, dass die Tiere angeleint waren oder zumindest an der Schleppleine.