Yorkshire Terrier gilt als Kleintierhaltung


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Kleines Hunde ABC

Yorkshire Terrier gilt als Kleintierhaltung

Ein etwas fragliches Urteil, wie ich finde:


Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Gericht entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
(LG Kassel, AZ 1 S 503/96)

 

Also, meine Yorkies können nerviger Bellen, als unsere Dalmatinerhündin. Unsere Yorkies sind auch nicht so klein wie Meerschweinchen :-)

Trotzdem ein nettes Urtiel, sollte ich mal in die Verlegenheit kommen, mich mit einem vermieter über die Haltung der Yorkies zu streiten :-)

Autor: LG Kassel, AZ 1 S 503/96
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von Antje am 07.02.2011, 13:09
 

Kommentare

Na, da war ja wieder einmal ein echter "Fachmann" und Hundekenner als Richter aktivZwinkerndHab ein leises Krächzen noch nie bei einen Yorki gehört...Mir fehlen die Worte- aber eine gute Nachricht für alle, die Yorkis, Chihuahuas & Co. besitzen und laut Mietvertrag keine Hunde halten dürften...eine Begründung zum lachen und kopfschütteln, aber immerhin einmal ein  wirklich Hundehalterfreundliches Urteil!!!

Zwinkerndgenau solltest Du dran denken wenns soweit wäre mit dem Vermieter darüber zu streiten.

Also das ist ja wirklich ein komisches Urteil und muss ich auch nicht verstehen aber kann der Mieterin mit dem Yorkie ja nur recht sein.