Ein etwas fragliches Urteil, wie ich finde:
Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier zulegen und bat dafür die Vermieterin um die vertraglich festgelegte Erlaubnis. Die Vermieterin verweigerte die Zustimmung und wurde deshalb verklagt. Das Gericht entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. Diese Hunde können sich allenfalls durch leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen und seien erfahrungsgemäß nicht in der Lage, andere Hausbewohner zu belästigen oder die Wohnung stärker abzunutzen.
(LG Kassel, AZ 1 S 503/96)
Also, meine Yorkies können nerviger Bellen, als unsere Dalmatinerhündin. Unsere Yorkies sind auch nicht so klein wie Meerschweinchen :-)
Trotzdem ein nettes Urtiel, sollte ich mal in die Verlegenheit kommen, mich mit einem vermieter über die Haltung der Yorkies zu streiten :-)

Kommentare
Na, da war ja wieder einmal ein echter "Fachmann" und Hundekenner als Richter aktiv
Hab ein leises Krächzen noch nie bei einen Yorki gehört...Mir fehlen die Worte- aber eine gute Nachricht für alle, die Yorkis, Chihuahuas & Co. besitzen und laut Mietvertrag keine Hunde halten dürften...eine Begründung zum lachen und kopfschütteln, aber immerhin einmal ein wirklich Hundehalterfreundliches Urteil!!!
Also das ist ja wirklich ein komisches Urteil und muss ich auch nicht verstehen aber kann der Mieterin mit dem Yorkie ja nur recht sein.