EU-Heimtierausweis


Recht und Ordnung

Hund und Gesetz

EU-Heimtierausweis

Seit dem 03. Juli 2004 gelten in der EU für die Einreise mit bestimmten Haustieren weitgehend einheitliche Regeln. Der EU-Heimtierausweis ist für Hunde, Katzen und weiteren Haustieren vorgeschrieben. Mit dem Heimtierausweis wird der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut verfolgt.

Der Ausweis kann nur von zugelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Für den Erhalt des Ausweises ist eine gültige Tollwut-Impfung notwendig, sowie die eindeutige Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip. Tätowierungen der Tiere gelten nur noch bis Juli 2011 - der Mikrochip ist nach 07/2011 ein Muss.

Bei Reisen nach Irland, Malta, Schweden oder UK müssen weitere Anforderungen erfüllt werden:

- Nachweis der Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe,
- Nachweis der Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.

In den Heimtierausweis sind folgende Daten einzutragen:

- Tierhalter und Adresse
- Angaben des Tieres (Name, Art, Fellkleid, Geschlecht und Geburtsdatum)
- Mikrochipnr. und Datum der Implantation und – stelle (bis 07/2011 genügt eine Tätowiernummer – Angabe der Tätowiernummer und Datum)
- Impfeinträge mit Datum, Gültigkeit und Kürzel des Tierarztes

Da in den EU-Heimtierausweis Impfungen eingetragen werden können, wird der gelbe Impfpass nicht mehr benötigt. Bei dem blauen EU-Heimtierausweis handelt es sich um ein amtliches Dokument. Die Ausstellung muss gezahlt werden.

Wenn die Reiseregelen nicht beachtet werden, muss mit Problemen an den Grenzen gerechnet werden: von Geldstrafen, Quarantäne der Tiere (bis zu sechs Monaten möglich), auf Kosten des Halters das Tier in das Herkunftsland zurück schicken oder im schlimmstenfalls Tötung des Tieres.


Bitte achtet bei euren Reisenvorbereitungen auf die jeweiligen Bestimmungen oder fragt beim Tierarzt nach, damit die Urlaubsreise auch für euren Hund entspannt verlaufen kann.

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von Jenny am 15.07.2009, 14:38